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Angepasste Besuchsregelungen (Stand: 10.01.2022)

Der pandemischen Entwicklung geschuldet werden behördlich wieder strengere Maßnahmen eingeführt. Bis auf weiteres behalten wir die Ihnen bekannten Besuchsregelungen bei und ergänzen wie folgt: 

  1. Sie melden sich vor Ihrem Besuch bitte in der betreffenden Einrichtung an. Wir müssen die Anzahl an Besuchenden zur Einhaltung der Abstandsregelungen im Haus entsprechend koordinieren.
  2. Das Betreten unserer Gebäude ist nur mit tagesaktuellem negativem PoC-Schnelltest oder einem negativem PCR-Test jünger als 48 h möglich. Bitte bringen Sie den Nachweis Ihres Schnelltestes von einer behördlich zugelassenen Teststelle mit. Nach wie vor testen auch wir Sie gerne vor Ort. Beachten Sie hierzu unsere Testzeiten.
  3. Sie dokumentieren Ihre Besuchsdauer sowie Ihre Symptomfreiheit und bestätigen, dass Sie vor Ihrem Besuch in keinem Risikogebiet gewesen sind.
  4. Unbegleiteter Besuch von Kindern unter 14 Jahren ist weiterhin nicht erlaubt.
  5. Während Ihres gesamten Aufenthalts in unserer Einrichtung gilt die Pflicht zur Nutzung einer FFP2-Maske sowie grundsätzlich die Abstandsregel. 
  6. Ihr Besuch ist zeitlich unbeschränkt von maximal zwei Besuchenden gleichzeitig möglich, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen. Gerne dürfen Sie Ihren An- oder Zugehörigen auch außerhalb der Einrichtung treffen. Besuche in Einzelzimmern sind möglich.

Die Besuchsmöglichkeiten stehen unter dem Vorbehalt, dass es keine aktuelle Infektion in der Einrichtung (Bewohnerinnen / Bewohner oder Mitarbeitende) gibt. Auch daher ist Ihre vorherige Anmeldung von Bedeutung.  

Bis auf weiteres halten wir an unserer Öffnung des Restaurants für gemeinsame Besuche von Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Besuchende zum Nachmittagskaffee fest. Den genauen Zeit-Korridor können Sie in der entsprechenden Einrichtung erfragen.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Gäste entweder vollständig geimpft oder genesen sowie die Gäste tagesaktuell getestet sind. Insofern gilt demnach auch in unserem Restaurant die „2-G-PLUS-Regelung“. Die allgemeinen Hygieneregelungen incl. dem Tragen mindestens einer FFP2-Maske jenseits des Sitzplatzes gelten selbstverständlich ebenfalls.

Die konsequente Umsetzung der jeweils geltenden Eindämmungs-Verordnung ist uns zum Schutze unserer Bewohnerinnen und Bewohner sowie unserer Mitarbeitenden wichtig, um auch weiterhin Besuche und größtmögliche Freiheiten zu ermöglichen – und natürlich die Menschen, die bei uns leben und arbeiten, bestmöglich zu schützen. 

Bitte helfen Sie durch Einhaltung der obigen Regelungen mit, dass unsere Einrichtungen für Besuche geöffnet bleiben! Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis. 

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem auf den folgenden Seiten:

Bleiben Sie gesund!

 

 

Buchen Sie online Ihren Besuchstermin

besucher.fw-holding.de

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040. 970 70 970

Stefanie Grundherr